Was sind Plug-in-Fahrzeuge?
Zunächst einmal muss der Unterschied von den verschiedenen Versionen erklärt werden:
Hybrid-Fahrzeuge sind mit einem Benzin- oder Dieselmotor ausgestattet, dazu werden noch ein oder mehrere Elektromotoren verbaut. Bei Hybrid-Fahrzeugen – ohne Plug-in-Funktion – wird die Batterie während der Fahrt, durch die Bewegungsenergie oder durch Rekuperation beim Bremsen aufgeladen. Sonstige Lademöglichkeiten gibt es nicht, damit sind rein elektrisch nur wenige Kilometer zu erreichen.
Ein PHEV-Fahrzeug (Plug-in-Hybrid) hat einen größeren Akku, der von außen (Daheim oder an einer Ladesäule) aufgeladen werden kann. Entscheidend für eine Anschaffung eines PHEV-Fahrzeuges und um in den Genuss der staatlichen Förderung zu kommen, ist die elektrische Reichweite (mindestens 40 km) eines solchen Plug-in-Hybrid-Fahrzeuges. Die besseren und hochpreisigen Fahrzeuge schaffen dabei gerade mal 40 – 60 km rein elektrische Reichweite.
Nach dem Dieselskandal sind PHEV-Fahrzeuge für uns eine weitere Mogelpackung der Fahrzeughersteller, dieses mal unter Mithilfe der Politik.
Die allerwenigsten Nutzer solcher Fahrzeuge werden anhalten um die leere Batterie aufzuladen, schon gar nicht nach spätestens 100 km zurückgelegter Wegstrecke, damit der geringe Schadstoffausstoß laut Herstellerangaben erreicht werden kann oder wird.
Der Hauptgrund warum gerade diese Fahrzeuge gebaut und angeboten werden, sind die drohenden Strafzahlungen, die die EU angeordnet hat, wenn die Fahrzeugflotte (also alle Fahrzeuge des Herstellers) die Schadstoffgrenze (95 Gramm CO2 pro km) überschreitet. Mit den PHEV-Fahrzeugen will man die Obergrenze für die Fahrzeugflotte zumindest auf dem Papier (was in diesem Zusammenhang nichts anderes als NUR theoretisch bedeutet) einhalten. Damit sollen Strafzahlungen (je Gramm mehr als 95 Gramm CO2 für die Fahrzeugflotte entsprechen 95 € je Fahrzeug der gesamten Fahrzeugflotte) vorgebeugt bzw. diese Strafzahlungen an die EU sollen wissentlich durch diese Hintertür umgangen werden.
Diese Hersteller setzen auch nicht auf vollelektrische Fahrzeuge sondern auf Teilelektrische, weil man der Elektromobilität weit hinterher hinkt.
Dass diese PHEV-Fahrzeuge die wenigsten Kilometer “elektrisch” unterwegs sein werden, das wissen die Hersteller von PHEV-Fahrzeugen natürlich ganz genau. Das heißt also auch nichts anderes als, dass diese Fahrzeuge die meisten Kilometer wie herkömmliche Benziner und Diesel unterwegs sein und deshalb mindestens genauso viel Schadstoffe ausstoßen werden. Der Umwelt ist damit NICHT gedient oder geholfen !!!
Die Politik der EU und jedes einzelnen Mitgliedstaates, darunter besonders Deutschland hat in dieser Hinsicht erbärmlich versagt! Es ist unverständlich, warum diese PHEV-Fahrzeuge und ihre Käufer “Fördermittel oder Subventionen” erhalten, wenn diese PHEV-Fahrzeuge gegenüber der EU und deren Verordnung zum Betrug beitragen können oder werden.
Dagegen wäre erst dann nichts auszusetzen, wenn diese PHEV-Fahrzeuge oder die Benutzer davon den Nachweis erbringen müssten, dass die elektrische Mobilität des PHEV-Fahrzeuges auch mindestens 40% der gesamten Wegstrecke (pro Jahr) zum Einsatz gekommen ist. Auf diese Weise würden dann auch die Herstellerangaben beim Verbrauch und Schadstoffausstoß (für die gesamte Fahrzeugflotte) wenigstens annähernd stimmen.
So wie es jetzt geregelt ist, ist es dem Fahrer und Benutzer überlassen, die Umwelt zu zerstören oder nicht, was nicht im Sinne der EU-Verordnung ist.
Ein „Stromzähler“, der den elektrischen Verbrauch festhält, wäre an dieser Stelle das Mindeste, was PHEV-Fahrzeuge an Bord haben sollten. Prüfungen des Hochvoltspeichers hinsichtlich der Ladehistorie mittels Software ist aufgrund krimineller
Möglichkeiten (Softwaremanipulation) eine Absage zu erteilen!
Es wird doch niemand zu glauben wagen, wenn man quer durch die Republik fährt, dass Benutzer von PHEV-Fahrzeugen den Akku spätestens nach 100 km zurückgelegten Weges aufladen werden, oder dass diese komplette Wegstrecke zu 40% rein elektrisch zurückgelegt wird bzw. wurde.
Wenn dem so nicht ist, dann dürften solche PHEV-Fahrzeuge nicht “finanziell gefördert und subventioniert” werden!
So bleiben PHEV-Fahrzeuge nach hiesiger Meinung nur eine weitere Mogelpackung, die den Nachweis nicht und zu keiner Zeit erbringen muss:
TATSÄCHLICH UMWELTFREUNDLICH UNTERWEGS ZU SEIN !!!
Bei Jeder Hauptuntersuchung hätte (mit eingebautem Stromzähler) z.B. der TüV die Möglichkeit zu prüfen ob das Fahrzeug wirklich umweltschonend und mit wenig Schadstoffausstoß “elektrisch betrieben” (mindestens 40 % der gesamten Laufleistung) unterwegs war … Wenn nicht, dann sollten Förderungen und Subventionen zurückgezahlt werden müssen, weil dann nicht nur der Verdacht besteht (man hat spätestens alle 2 Jahre Gewissheit), dass man wissentlich ein Umweltverhalten vortäuscht, das gar nicht vorhanden ist. So etwas darf nicht noch honoriert werden, indem Fördermittel und Subventionen im Voraus bezahlt werden, für ein Umweltverhalten des Fahrzeuges und des Fahrers das so mit Sicherheit nicht zu- oder eintreffen wird.
Unter nachfolgendem Link erhalten sie eine Liste der förderfähigen E-Fahrzeuge des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle als PDF
Darunter sind derzeit (Stand 13.08.2020) exakt 250 Plug-in Hybrid Fahrzeuge gelistet (Seiten 14 bis 22 des Dokumentes).
Bedingungen: bis zu 50 g CO2/km oder einer elektrischen Mindestreichweite von 40 km !!!
Das allerdings wird in der Praxis weder nachgeprüft noch erreicht werden !!!
Ob dann wirklich 40 km pro 100 km also 40% der Fahrleistungen rein elektrisch gefahren werden?
Das zu prüfen hat die Politik beim „Umweltbonus“ verschlafen, ob absichtlich oder nicht !!!
Deshalb sprechen wir von einer Mogelpackung, da einzig und allein die Fahrzeughersteller diese finanziellen Vorteile genießen können und werden, weil der Schadstoffausstoß der gesamten Flotte des Herstellers dadurch drastisch gesenkt wird und werden kann.
Die Umwelt hat bei solch faulen Kompromissen verloren …
SO wird sich auf lange Sicht nichts ändern oder bessern !!!
Schon gar nicht bei der Elektromobilität … wenn diese derart umgangen wird.